Infos zu
Schottergärten

Auch in Ihrer Kommune gibt es immer mehr Schottergärten? Sie möchten weitere Informationen zu dem Thema und eine Aktion in Ihrer Kommune starten? Dann sind Sie hier genau richtig.

Das Gegenteil von Naturgärten

Schottergärten

Sie möchten zur Aufklärung zum Thema Schottergärten beitragen?

Dann nutzen Sie jetzt unser Informationsmaterial und klären Ihr Umfeld über die Problematik von Schottergärten auf.

Wenn Sie durch Ihre Kommune laufen, sind Ihnen sicherlich schon Schotterflächen (oder besser Schotterwüsten) in Gärten aufgefallen. Sie sind zu einer Mode geworden – manche sagen auch zu einer Pest. Es sind manchmal veritable „Gärten des Grauens“. So bezeichnet sie jedenfalls der Biologe Ulf Soltau, der auf seiner Facebook-Seite Gärten des Grauens diese Flächen mit viel Wortwitz satirisch betrachtet.

Über Optik lässt sich streiten, nicht aber über den Wert, den solche ,,Gärten“ für unsere Umwelt haben. Nämlich keinen. Es handelt sich um tote Flächen, die keinerlei Lebensgrundlage für unsere Tierwelt bietet. Und auch das Stadtklima wird negativ beeinflusst.

Auf der Website des LNV Baden-Württemberg finden Sie nähere Informationen rund um diese wichtige Thematik. Zum Beispiel erfahren Sie dort Näheres zu den Auswirkungen, den rechtlichen Grundlagen sowie Anregungen für die Bürgerschaft, wie sie es besser machen können. Des Weiteren bieten wir Ihnen dort Textbausteine für einen Appell an Ihre Kommune -sowie Musterschreiben für Kommunen an Bauherren und –frauen an. Schauen Sie doch einfach mal vorbei.

Auch der NABU bietet in diesem Bereich umfangreiche Informationen an.

Ganz unten auf dieser Seite finden Sie unseren Schottergarten-Flyer zum Download.

Diesen können Sie gerne bearbeiten, ausdrucken oder drucken lassen, auslegen, verteilen, in Briefkästen werfen oder auf sonstige Weise veröffentlichen, damit diese Botschaft so viele Menschen wie möglich erreicht.

Danke für Ihr Engagement für unsere Umwelt!

Seit den 90er-Jahren steht in den Landesbauordnungen aller Bundesländer ein Passus etwa wie folgt (z.B. § 9 LBO Baden-Württemberg):

Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.

Mittlerweile gibt es auch ein Gerichtsurteil, das besagt, dass wegen dieser Vorschrift Schottergärten nicht zulässig sind.

Zuständig für die Überwachung und Durchsetzung sind in Städten und größere Gemeinden deren Baurechtsämter, bei den kleinen Gemeinden das jeweilige Landratsamt.

Vereinzelt haben Baurechtsbehörden schon den Rückbau von Schottergärten durchgesetzt. Melden Sie einfach besonders krasse Fälle der zuständigen Baurechtsbehörde!

 

 

Dateien zum Download

Schottergarten-Flyer

Hier finden Sie gezippt Dateien für die weitere Bearbeitung und den Druck des Schottergarten-Flyers zum Download. Sie können Ihr eigenes Logo einfügen und Ihre Kontaktdaten als Herausgeber einsetzen. Wir stellen Ihnen die Vorlagen in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügung. So können Sie wählen zwischen einer Word-Vorlage für den Ausdruck am heimischen Computer, einer pdf-Vorlage für den Profidruck, wenn Sie über ein entsprechendes Programm verfügen und  Dateien im Indesign-Format, wenn Sie mit einem Grafikbüro zusammenarbeiten sollten.

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